Beginn der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht – Meldeportale
Am 15.03.2022 trat die die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß § 20a IfSG in Kraft. Danach dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitssystem nur noch tätig sein, wenn sie gegen COVID-19 vollständig geimpft bzw. genesen sind oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.…